Alles Wichtige zum Chargeback | comdirect Magazin (2024)

Key Takeaways

  • Mit einem Chargeback kannst du eine fehlerhafte Kreditkartenbuchung zurückholen.
  • Das Chargeback-Verfahren gibt es für Mastercard, Visa und American Express.
  • In der Regel kannst du Kreditkartenbuchungen innerhalb von 120 Tagen zurückbuchen.
  • In den meisten Fällen wendest du dich für einen Chargeback an die kartenausgebende Bank.

Definition: Was ist das Chargeback-Verfahren?

Unter Chargeback versteht man ein Rückbuchungsverfahren, mit dem du fehlerhafte Abbuchungen von deiner Debitkarte oder Kreditkarte reklamieren und deine Bank anweisen kannst, das Geld zurückzubuchen.

Die häufigsten Gründe für einen Chargeback sind:

  • Du hast die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht erhalten.
  • Der Betrag wurde doppelt abgebucht.
  • Der belastete Betrag ist zu hoch.
  • Der Betrag wurde trotz Stornierung oder Kündigung abgebucht.
  • Du hast den Betrag bereits anderweitig gezahlt.
  • Dir wurden gefälschte Markenartikel geliefert.
  • Der Händler oder Anbieter ist insolvent.
  • Eine Bargeldauszahlung am Automaten ist gescheitert.
  • Du bist Opfer eines Kreditkartenbetrugs geworden.

Eine genaue Anleitung des Chargeback-Verfahrens für einige der häufigsten Reklamationsgründe findest du ebenfalls in diesem Artikel. In der Regel hast du ab dem Transaktionsdatum 120 Tage Zeit, um einen Chargeback einzuleiten. Ein Chargeback oder die Reklamation von Umsätzen funktioniert mit Debitkarten und Kreditkarten von Mastercard, Visa und American Express.

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Du bist Inhaber einer Debitkarte oder Kreditkarte von Visa? Dann findest du hier die wichtigsten Informationen zu einer Visa-Umsatzreklamation.

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Wie kann ich eine Kreditkartenzahlung zurückbekommen?

Zunächst einmal gilt: Prüfe regelmäßig deinen Kontostand bzw. deine Kreditkartenabrechnung. Nur so kannst du bei Unregelmäßigkeiten schnell handeln. Falls du tatsächlich auf eine unautorisierte Abbuchung stößt, gehst du am besten so vor:

Kontaktiere den Zahlungsempfänger

Bevor du das Chargeback-Verfahren einleitest, wende dich zunächst an den Händler bzw. Zahlungsempfänger. Bitte ihn um Klärung der Angelegenheit und setze ihm dafür eine Frist von z. B. 14 Tagen. Im Idealfall kannst du dich mit dem Anbieter einigen und bekommst den fälschlicherweise abgebuchten Betrag zurückgezahlt.

Wenn du später doch noch einen Chargeback beantragst, musst du in der Regel nachweisen, dass du dich erfolglos um eine Einigung mit dem Händler bemüht hast. Daher ist es wichtig, dass die Kontaktaufnahme zum Händler schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgt.

Wende dich an die kartenausgebende Bank

Wenn der Anbieter sich weigert, dir dein Geld zu erstatten, beantragst du im nächsten Schritt den Chargeback. Wende dich dazu an die kartenausgebende Bank. Fehlerhafte Umsätze deiner Karten kannst du in der Regel mit einem Formular im Online-Banking des Kartenherausgebers reklamieren.

Fülle das Chargeback-Formular aus und kreuze den entsprechenden Reklamationsgrund an. Je nach Grund musst du zusätzlich zur Kreditkartenabrechnung ggf. weitere Unterlagen wie z.B. Nachweise über einen Klärungsversuch, Belege oder Stornierungsbestätigungen einreichen. Vergiss nicht, das Formular zu unterschreiben.

Der abgebuchte Betrag wird dir vorläufig gutgeschrieben

Wenn die Bedingungen für ein Chargeback-Verfahren erfüllt sind, schreibt dir die kartenausstellende Bank den reklamierten Betrag gut. Wie lange es dauert, bis dir bei einer Umsatzreklamation das Geld gutgeschrieben wird, lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei einer Debitkarte geht das Geld direkt auf dein Girokonto, bei einer Kreditkarte wird der Betrag deinem Kartenkonto gutgeschrieben.

Beachte jedoch, dass die Gutschrift erst einmal vorläufig erfolgt: Kann der Händler nachweisen, dass die Abbuchung korrekt war, wird deine Debitkarte oder Kreditkarte erneut belastet.

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Umsätze deiner comdirect Visa-Debitkarte oder Visa-Kreditkarte kannst du ganz einfach online in deinem persönlichen Bereich reklamieren. Alle weiteren Infos dazu findest du auf comdirect.de.

Wie funktioniert der Chargeback bei einer Kreditkarte von Mastercard und Visa?

Wenn du eine Karte von Mastercard oder Visa hast, reklamierst du eine fehlerhafte Abbuchung bei deiner kartenausgebenden Bank – und nicht bei Visa oder Mastercard. In der Regel stellt dir deine Bank ein Formular bereit, das du ausfüllen musst, um ungerechtfertigte Umsätze zu reklamieren. Bei manchen Banken kannst du Umsätze auch online reklamieren.

Bei Mastercard oder Visa sind 4 Parteien am Chargeback beteiligt: Du und deine Bank sowie der Händler und dessen Bank. Beide Banken bemühen sich im Rahmen des Chargeback-Verfahrens um eine Einigung.

Wie funktioniert ein Chargeback bei American Express?

Als Inhaber einer Debitkarte oder Kreditkarte von American Express wendest du dich nicht an die kartenausgebende Bank, sondern direkt an American Express.

In dem Fall sind nur 3 Parteien am Chargeback-Verfahren beteiligt: Du und der Händler als Kunden von American Express und American Express selbst.

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Du kannst jede Abbuchung nur ein einziges Mal reklamieren. Achte deshalb darauf, dass alle notwendigen Angaben und Unterlagen vollständig sind. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Reklamation abgelehnt wird und du den fehlerhaft abgebuchten Betrag kein weiteres Mal reklamieren kannst.

In welchen Fällen kann ich einen Chargeback nutzen?

Die häufigsten Gründe für die Einleitung eines Chargeback-Verfahrens haben wir dir schon zu Beginn dieses Artikels vorgestellt. Hier greifen wir noch einmal die wichtigsten Reklamationsgründe auf und erklären dir, wie du in den einzelnen Fällen vorgehst, um einen Chargeback zu beantragen.

Chargeback bei nicht erhaltener Ware oder Dienstleistung

Manchmal kommt es vor, dass du eine Ware oder Dienstleistung zwar bezahlt, aber nie erhalten hast. In dem Fall kannst du bei der kartenausgebenden Bank einen Chargeback beantragen. Bei diesem Reklamationsgrund ist es zwingend notwendig, dass du dich zunächst schriftlich an den Händler wendest. Denn deine Bank verlangt in der Regel, dass du einen Klärungsversuch nachweist. Außerdem musst du eine Kopie der Bestell- oder Buchungsbestätigung einreichen.

Chargeback bei Doppel- oder Mehrfachbelastung

Wenn deine Karte zweimal oder häufiger mit derselben Buchung belastet wurde, kannst du den Umsatz bei der kartenausgebenden Bank reklamieren. Bei einer Doppel- oder Mehrfachbelastung musst du dich nicht erst an den Händler wenden und auch keine weiteren Unterlagen vorlegen.

Für den Fall, dass der belastete Betrag höher ist als in der Rechnung ausgewiesen, kannst du unter Vorlage des Rechnungsbeleges ebenfalls einen Chargeback beantragen.

Chargeback bei anderweitiger Zahlung

Wenn du einen abgebuchten Betrag z. B. per Überweisung, Lastschrift oder bar bereits bezahlt hast, kannst du die fehlerhafte Belastung deiner Karte bei der kartenausgebenden Bank reklamieren. Bevor deine Bank das Chargeback-Verfahren einleitet, musst du aber den Anbieter zwecks Klärung kontaktieren und der Bank einen Zahlungsnachweis vorlegen.

Chargeback bei wiederkehrender Abbuchung

Wenn du ein Abo oder eine Mitgliedschaft rechtmäßig gekündigt hast, deine Karte aber weiterhin mit Beiträgen belastet wird, wende dich zunächst an den Anbieter und bemühe dich um Klärung. Solltest du erfolglos sein, beantrage bei der kartenausgebenden Bank einen Chargeback. Neben dem Nachweis eines Klärungsversuchs musst du deiner Bank auch einen schriftlichen Nachweis der fristgerechten Kündigung des Abos oder der Mitgliedschaft vorlegen.

Chargeback bei retournierter Ware

Wenn du bestellte Ware an den Händler zurückgesendet hast, aber der Betrag noch nicht zurückgebucht wurde, wende dich zunächst schriftlich an den Händler. Wenn du keine Klärung erzielen kannst, schicke deiner Bank einen Nachweis deines Klärungsversuchs sowie die schriftliche Bestätigung des Händlers über den Rückerhalt der Ware.

Chargeback bei falschem Geldautomatenumsatz

Angenommen, du hast beim Geldabheben im Ausland kein Geld ausgezahlt bekommen oder nur einen Teilbetrag des abgebuchten Betrages erhalten. In diesem Fall gibst du im Reklamationsformular der kartenausgebenden Bank sowohl die genauen Umstände (z. B. keine Auszahlung, Doppelbelastung, Teilbetrag erhalten) als auch die Höhe des reklamierten Umsatzes an.

Chargeback bei Insolvenz des Händlers

Auch wenn ein Anbieter insolvent geht, gilt das Chargeback-Verfahren. Im Chargeback-Formular der kartenausgebenden Bank gibst du als Reklamationsgrund „Ware/Dienstleistung nicht erhalten“ an. Allerdings kann es im Fall einer Insolvenz schwierig sein, die erforderlichen Nachweise zu erbringen.

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Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast und der Reiseveranstalter zwischenzeitlich Insolvenz anmeldet, kannst du zunächst kein Chargeback-Verfahren einleiten. Hier bist du allerdings über die Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters abgesichert. Schau im Reisesicherungsschein nach, welcher Versicherer zuständig ist.

Chargeback bei storniertem Flug

Wenn die Fluggesellschaft einen gebuchten Flug storniert, kann es schwierig werden, den Betrag per Chargeback zurückbuchen zu lassen. Wende dich in dem Fall zunächst an die Fluggesellschaft und versuche, eine Entschädigung zu erhalten.

In manchen Fällen bietet dir das Unternehmen eine Ersatzleistung wie z. B. eine Gutschrift an. Wenn du diese trotz Ankündigung nicht erhältst, kannst du versuchen, einen Chargeback einzuleiten. Auch davor solltest du die Fluggesellschaft schriftlich auffordern, die versprochene Ersatzleistung zu erbringen.

Problematisch kann es werden, wenn du mit der angebotenen Ersatzleistung nicht einverstanden bist. Die Bank kann den Chargeback dann vielleicht ablehnen. In dem Fall bleibt dir möglicherweise nur der Rechtsweg.

Chargeback bei Kartenmissbrauch

Bei Betrugsverdacht lasse deine Karte sofort sperren und schalte die kartenausgebende Bank ein. Fülle dazu ebenfalls das Reklamationsformular aus. Füge die Kreditkartenabrechnung bei, auf der du die nicht autorisierte Transaktion markierst.

In der Regel musst du bei einem Verdacht auf Missbrauch deiner Karte oder deiner Kartendaten auch Angaben dazu machen, wie und wo du deine Kreditkarte und PIN aufbewahrst. Bei Fahrlässigkeit haftest du selbst für den entstandenen Schaden.

Was kostet ein Chargeback?

Abgesehen von eventuellen Porto- oder Telefongebühren, entstehen dir in der Regel keine Kosten für ein Chargeback-Verfahren. Auch im Betrugsfall ist deine maximale Haftung bis zur Verlustmeldung gesetzlich auf 50 Euro gedeckelt.

Bei Visa oder Mastercard gibt es außerdem die sogenannte „Zero Liability Protection“. Diese sieht vor, dass du im Betrugsfall gar nicht haftest, sofern du alle vertraglichen Bedingungen erfüllt hast. Dies ist solange der Fall, wie du weder grob fahrlässig noch in betrügerischer Absicht handelst. Von grober Fahrlässigkeit kann z. B. dann ausgegangen werden, wenn du Karte und PIN zusammen im Portemonnaie aufbewahrst. Dann gilt weder der Haftungsschutz des Kreditkartenunternehmens noch die gesetzliche 50-Euro-Grenze.

Fazit: Chargeback – ungerechtfertigte Kartenabbuchungen zurückholen

Mit dem Chargeback-Verfahren kannst du fehlerhafte Abbuchungen von deiner Debit- oder Kreditkarte reklamieren und zurückbuchen lassen. In der Regel wendest du dich dazu an die kartenausgebende Bank.

Beachte jedoch, dass du in einigen Fällen zunächst versuchen musst, eine Klärung mit dem Anbieter zu erzielen. Bei einem gescheiterten Klärungsversuch musst du einen entsprechenden Nachweis erbringen, um einen Chargeback beantragen zu können. Je nach Reklamationsgrund musst du neben der Kreditkartenabrechnung weitere Unterlagen vorlegen.

Umfrage

Hast du schon einmal eine ungerechtfertigte Abbuchung reklamiert? Wenn ja – was war der Grund für den Chargeback?

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    Kreditkartenbetrug

    Kreditkartenbetrug

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    Ware oder Dienstleistung nicht erhalten

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    Doppelte Abbuchung

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  • Alles Wichtige zum Chargeback | comdirect Magazin (8)

    Geld wurde trotz Stornierung abgebucht

    Geld wurde trotz Stornierung abgebucht

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Auswirkung von Inflation: Grundsätzlich beeinflusst die Entwicklung der Inflationsrate deinen Anlageerfolg. Ein daraus resultierender Kaufkraftverlust betrifft sowohl die erzielten Erträge als auch dein investiertes Kapital.

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comdirect Redaktion

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Name: Kimberely Baumbach CPA

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Job: Product Banking Analyst

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